Gesellschaft für außergewöhnliche Ideen

Vor einigen Monaten wies mich eine verzweifelte Frau aus Zwiesel auf ihr Schicksal hin und bat, einmal dem heiklen Thema Impfen von Säuglingen nachzugehen. Zur Vorbereitung einer  Präsentation in der Gesellschaft für außergewöhnliche Ideen verfaßte ich folgende Gerichtsreportage:

Königlich  bayerisches  Schwurgericht in Deggendorf

Landgericht Deggendorf

Als ob es nicht genüge, dass der jungen Familie Herzog in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 2003 plötzlich die vier Monate alte Tochter Laura-Patricia stirbt. Nein, zu all dem Übel wird der Säugling - nach Diagnose des Notarztes, des Kinderarztes sowie des Krankenhausarztes eines plötzlichen Kindstodes gestorben, - am nächsten Tag hinter dem Rücken der bedauernswerten Eltern von der Deggendorfer Staatsanwaltschaft in die Gerichtsmedizin der Landeshauptstadt München gebracht und im Beisein zweier Dorfpolizisten seziert. Postwendend verhaften dieselben Polizeibeamten den Vater Stefan (23), weil die Münchner Gerichtsmedizin unter Professor Dr. Wolfgang Eisenmenger glaubt, dieses Kind sei erstickt worden. Der Beschuldigte weiß nicht, wie ihm geschieht, als er nach der schicksalsträchtigen Nacht von der Deggendorfer Staatsanwaltschaft stundenlang verhört wird und die hyperaktive Ermittlungsrichterin Gisela Schwack schließlich den Haftbefehl ausstellt. Die Gefängniszelle muß sich der Maschinenführer mit einem Frauenvergewaltiger teilen, der in 15 Fällen zu sieben Jahren und anschließender Sicherungs- verwahrung verurteilt werden wird. Er ist der einzige, der ihn trösten könnte, denn seiner Frau wird der Besuch verboten.

  Familie Herzog
Das junge Ehepaar Herzog

Auch in Frauenau im Bayerischen Wald, nahe der tschechischen Grenze, wird der trauernden Mutter Sabrina (21) und ihrer zerstörten Familie das Leben zur Hölle gemacht. Lokalzeitungen gerieren sich einmal mehr als Erfüllungsgehilfen der Deggendorfer Staatsanwaltschaft und berichten vom Kindsmord ohne Rücksicht auf Anstand und Persönlichkeitsrechte, veröffentlichen Bilder ohne Balken, schreiben die vollen Vor- und Familiennamen, der Reporter von RTL-explosiv klettert bei Lauras Beerdigung für exklusive Filmaufnahmen sogar über die Friedhofsmauer. Nur die Nachbarn in der kleinen Ortschaft halten zu ihr und ihrem Mann. Niemand traut dem gutmütigen Stefan zu, seine über alles geliebte Tochter umgebracht zu haben.

Gott sei Dank gelingt es der Mutter, einen anderen Gerichtsmediziner hoch oben im Norden für ihr Schicksal zu interessieren. Direktor Bernd Brinkmann, Gerichtsmediziner in Münster, läßt sich die Akten und asservierten Leichenteile aus Bayern schicken und übernimmt den Fall. Vierzig Jahre lang hat sich Professor Brinkmann mit Leichen, hauptsächlich Kinderleichen, und dem plötzlichen Kindstod beschäftigt. Schnell erkennt er, dass die Münchner Kollegen fundamentale Fehler gemacht haben. Eine Feinuntersuchung schien ihnen nicht notwendig. Jetzt will der Norddeutsche einem Lebenden helfen, ehe der in der Zelle vor die Hunde geht. Die Untersuchungen der Münchner Kollegen sind nämlich nicht nur unvollständig, ihre wage Schlussfolgerung, „vermutlich Tod durch äußeres Ersticken“ ist deshalb unkorrekt. Das Kind müsse nicht vom Vater erstickt worden sein, vielmehr sprechen alle Umstände für den plötzlichen Kindstod.

Noch am Tag des Eintreffens dieses Münchner Gegengutachtens beim Deggendorfer Landgericht wird Stefan nach achteinhalb Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen, ist als „Kindsmörder“ nicht länger den Schikanen der Mitgefangenen und Wächter ausgesetzt.


Sein Boss stellt ihn sofort wieder ein. Das Deggendorfer Landgericht will sich nach der Stellungnahme aus Münster nicht die Finger verbrennen und die Hauptverhandlung wegen Totschlags eröffnen. Aber zwischenzeitlich hat der Münchner Staranwalt Steffen Ufer die Verteidigung des Beschuldigten übernommen. Mit einem mal hat die Beschwerde der Deggendorfer Staatsanwaltschaft Erfolg. Die Verflechtungen der Bayerischen Justiz sind tief und unergründlich. Das Münchner Oberlandesgericht zwingt die Deggendorfer Kollegen, dem Stefan den Prozess zu machen. Der arme Kerl ahnt nicht, dass er nur der Knüppel ist, mit dem einige Münchner Juristen aus zwar unterschiedlichen, aber dennoch gerechtfertigten Gründen endlich einmal auf ihre Gerichtsmedizin einschlagen wollen. Jetzt ist die Gelegenheit günstig, die Messer sind aufgeklappt. So verwundert es nicht, dass die Formulierung des Tötungsvorwurfs in der Anklageschrift erstaunlich diffus wie knapp gehalten ist:

„Die Staatsanwaltschaft legt aufgrund ihrer Ermittlungen dem Angeschuldigten folgenden Sachverhalt zur Last: Am Abend des 02.10.2002 hielten sich der Angeschuldigte, seine Ehefrau ..., seine leibliche Tochter Laura-Patricia ... und sein 2-jähriges Stiefkind Anna-Lena in der gemeinsamen Wohnung auf. Da beide Kinder kränkelten, unruhig waren und sich gegenseitig störten, ging Frau Herzog mit Anna-Lena gegen 22.00 Uhr ins Schlafzimmer, während der Angeschuldigte mit Laura-Patricia auf der Couch im Wohnzimmer blieb und im Fernsehen das Fußballspiel zwischen Dortmund und Eindhoven ansah. Zu einem nicht genau bekannten Zeitpunkt zwischen 22.30 und 24.00 Uhr erstickte der Angeschuldigte seine Tochter Laura-Patricia. Für eine Zeitdauer im kurzem Minutenbereich hielt er ihr entweder Mund und Nase zu oder presste ihren Brustkorb mit erheblichem Kraftaufwand zusammen. Er nahm den Erstickungstod des sich zwangsläufig wehrenden Kindes zumindest zwangläufig in Kauf. Laura-Patrica verstarb daran am 03.10.2002 um 0.45 Uhr im Krankenhaus Deggendorf. Der Angeschuldigte wird daher beschuldigt, vorsätzlich einen Menschen getötet zu haben.“

Stefan Herzog
Der Angeklagte Stefan vor dem Schwurgericht

Die Staatsanwaltschaft läßt geschehen, daß die Lokalpresse das Fußballspiel als Tatmotiv verknappt. Zum seinem Glück fragten die Pressbengel nicht, von welch einem Menschenbild die Deggendorfer Staatsanwaltschaft geplagt ist, wenn sie einem liebevollen und fürsorglichen Vater unterstellt, das kränkelnde Kind auf seinen Armen wegen eines dämlichen Fußballspiels erstickt zu haben? Wess’ Geistes Kind ist der Gerichtsmediziner Professor Randolph Penning, der sein schlampiges, angeblich wissenschaftliches Gutachten als Sachverständiger vor Gericht mit seiner eigenen Subjektivität zu rechtfertigen sucht: er sei ja im Grunde ein friedliebender und ausgeglichener Mensch, könne sich aber sehr gut vorstellen, unter gewissen Umständen auch sein Kind umzubringen.

Recht beginnt da, wo Vernunft aufhört. Sonst brauchte man es nicht. Mit gesundem Menschenverstand sind beide, Staatsanwalt Josef Scheichenzuber und seine Münchner Gerichtsmediziner Randolph Penning, ziemlich gering ausgestattet, denn sonst wäre ihnen aufgefallen, dass das Fußballspiel zum Todeszeitpunkt seit mehr als einer Stunde vorüber war. Selbst Sportreporter und abgehalfterte Fußballspieler hatten zum Todeszeitpunkt des Kindes ihre langatmige Kommentierung des Spiels längst eingestellt. Zum Todeszeitpunkt der kleinen Laura sendeten die Öffentlich-Rechtlichen Anstalten Spätnachrichten, einige Kommerzsender mehr oder weniger leicht- und schlechtbekleidete Damen, ein anderer die Werbung für Stützstrümpfe. Als Tatmotiv für einen Totschlag böten sich folglich einem guten Juristen wie  einem Gerichtsmediziner diese Darbietungen ebenso an wie ein Fußballspiel.  

Der fürsorgliche Vater hatte am Abend seine kranke Tochter einige Zeit vor Mitternacht in den Armen gewiegt und war darüber selbst auf dem Küchensofa eingenickt. Er hatte in der Nacht vorher nur wenig geschlafen, war um fünf Uhr morgens aufgestanden und musste bis spät abends körperlich schwer arbeiten. Dann hielten ihn die beiden kranken Kinder auf Trab. Er war rechtschaffen müde. Für Fußball, Spätnachrichten und Zellulitis interessiert er sich nur am Rande. Als er um Mitternacht aufschreckte, lag der Säugling vor ihm auf den Fußboden und „schnaufte nicht mehr“. Welch ein Grauen hat diesen armen Mann starr gemacht, welchen Selbstvorwürfen setzte er sich in diesem Moment aus? Wie erklärt er seiner Frau nebenan im Schlafzimmer das Unglück? Oder ist das alles nur ein böser Traum? Eben schlief der Winzling noch in seinem Arm, und plötzlich liegt er vor seinen Füßen. Es ist ihm unvorstellbar, was mit seiner Tochter in der Zwischenzeit passiert sein könnte. Ist Laura tot? Starb sie an seiner Brust, oder starb sie durch den Sturz? Hatte er sie fallen lassen, oder im Schlaf gar von sich gewiesen? Hat er sein eignes Fleisch und Blut erdrückt, im Schlaf erstickt, mit seinen großen Händen getötet, durch seine etwas ungelenkige Art zerbrochen?

Für die ein wenig klotzig wirkenden Vertreter der Deggendorfer Staatsanwaltschaft gilt nicht unser aller Lebensweisheit „Wer schläft, sündigt nicht“. Sie fragen auch nicht, warum weder die Mutter Sabrina noch einer der drei behandelnden Ärzte in Frauenau auf den Verdacht des Totschlags an dem Säugling gekommen sind. Ihnen ist das Gefühl einer Mutter und die Diagnose „Todesursache SID“ (plötzlicher Kindstod) erfahrener Ärzte schlichtweg schnuppe. Statt dessen fabulieren die Staatsanwaltschaft ebenso straf- wie verantwortungslos: „Im Minutenbereich hielt er ihr entweder Mund und Nase zu oder presste ihren Brustkorb mit erheblichem Kraftaufwand zusammen.“

Beweisen kann sie ihre schwerwiegenden Unterstellungen nicht, selbst ihr Münchner Gerichtsgutachter sieht sich auf der Suche nach Beweisen dafür überfordert. Verzweifelt sucht er die These des Staatsanwaltes des sich zwangsläufig wehrenden Kindes“ zu stützen, aber es finden sich an dem Säugling keinerlei Anzeichen auf äußere Gewalt. Bei einem „sich zwangsläufig wehrenden Säuglings“ hätten sie zwangsläufig zu finden sein müssen. Dennoch werden diese Hinweise auf Gewalt durch die Spezialisten der Münchner Gerichtsmedizin konstruiert, indem sie auf Punktblutungen im Kopfbereich verweisen. Diese Punktblutungen gelten den Gerichtsmedizinern als sicheres Indiz fürs Ersticken. Da an der Leiche partout keine anderen Spuren von Gewalt zu finden sind, sei der Täter eben äußerst behutsam vorgegangen, wird spekuliert.

Erheblich weniger kriminelle Phantasie legt der Gerichtsmediziner aus Münster an den Tag. Professor Brinkmann erklärt sich die Punktblutungen durch die über zwei Stunden andauernden ebenso ungewöhnlichen wie drastischen Wiederbelebungsmaßnahmen des Notarztes, Kinderarztes und Krankenhaus- arztes. Die Süddeutsche Zeitung titelte darauf hin zum Vorwurf des Totschlages ebenso freimütig wie lapidar: „Der Notarzt war’s“.

Festgenommen und in die Zelle des Vergewaltigers gesperrt wurde der Ernährer der Familie nur aufgrund des vorläufigen – und unüberprüften - Befundes der Münchner Gerichtsmedizin. Weitere Indizien gab es nicht.

Mit der Ausfertigung des Gutachtens ließen sich alle staatlichen Seiten monatelang Zeit. Der Verdächtigte sitzt schließlich sicher in Haft, und an diesem Gutachten gibt es nichts zu rütteln. Wer will, kann und mag den Sach- und Fachverstand der Münchner Gerichtsmediziner anzweifeln? Schließlich sehen sie ihre Arbeit – nach eigenen Angaben – als den „letzten Dienst am Toten“ und erscheinen immer wieder auf den Bildschirmen als Sachverständige in ungeklärten Todesfällen. Sie sind die Herren der Halbgötter in Weiß, denn dem Urteil der Gerichtsmediziner haben sich Richter wie Staatsanwälte, und ganz besonders die Angeklagten zu beugen. Unsere Gerichtsmediziner bestimmen zwar nicht über Leben und Tod, jedoch über das Schicksal der Lebenden, also hauptsächlich der Hinterbliebenen.

Nicht selten kann man Gerichtsmediziner, vornehmlich bei den spektakulären Kapitaldelikten, medienwirksam vor und in unseren Gerichtssälen antreffen. Fast täglich erscheint einer von ihnen auf dem Bildschirm, um als „Held des Alltags“ sein unumstößliches Urteil in einem unaufgeklärten Mordfall zu verkünden. Für ein öffentliches Statement sind sich diese Professoren niemals zu schade und lassen sich gern herab, dem gemeinen Publikum die eigene Wichtigkeit mitzuteilen. Eventuelle Einwände ersticken sie im Keim mit dezenten Hinweisen auf ihre Möglichkeiten, sich des technischen Fortschritts zu bedienen. Ein Gefühl von Peinlichkeit scheint ihnen fremd zu sein. Sorgfällig pflegen sie ihr Bild als mittelalterlicher Handwerker in weißer Schürze und mit schwerem Werkzeug in der Hand. Nur sie können in einen Menschen hineinschauen.

Selbst mit spezieller Computertomographie, die in kürzester Zeit und zu geringen Kosten einer Leiche vollautomatisch und unbestechlich die Geheimnisse ihrer Todesursache, -umstände sowie -zeitpunktes entlockt, behalten sich Gerichtsmediziner vor, die objektiven Erkenntnisse unbestechlich zu interpretieren. Gern pflegen sie den Nimbus des Unbestechlichen. Die Leichenschau ist ihr Monopol, das Monopol ist ihr Geschäft. Ein Geschäft muß heutzutage beworben werden.

Medienpräsenz erhöht den Marktwert, der in einem kleinen monatlichen Zubrot zwischen 24.000,- und 27.000,- Euro zum Ausdruck kommen kann. Bei einmal genehmigter Nebentätigkeit fragt natürlich niemand mehr, ob diese Einnahmen nicht letztlich dem Lehrbetrieb der Universität entzogen sind.

Medienpräsenz erlaubt dieser Zunft, kräftig mit privaten Expertisen für die Versicherungsgesellschaften und Pharmakonzernen abzukassieren. Wenn diese sogar unter dem Briefkopf der Universität erstellt sind, wird sich jedermann hüten, an der Seriosität der Gutachter zu zweifeln. Wer sich nicht einschüchtern lässt, gerät in die Mühlsteine von Gerichtsmedizin, Münchner Justiz und bayerischer Politik, wie zum Beispiel der Erdinger Mediziner Günther Holzgartner. Er starb darüber vor Gram. Ironie des Schicksals: Selbst seine Leiche war noch der Münchner Gerichtsmedizin ausgeliefert. Sie fand sich auf dem Seziertisch seines Prozessgegners Eisenmenger wieder.

In seinem Nachlass hatte Holzgartner geschrieben: „In Bayern hat Eisenmenger so eine Macht, dass er alles niederwalzen kann.“ Holzgartner sollte wenigstens mit dieser Aussage Recht bekommen. Vergeblich rannte er jahrelang gegen ein Unfallgutachten Eisenmengers an und wurde trotz zweier Gegengutachten zwischen Gerichten und Bayerischem Landtag aufgearbeitet. Die Münchner Gerichtsmedizin ist eben tabu.

Doch die gerichtsmedizinische Untersuchung der toten Laura war der Tropfen, der das Fass in München zum Überlaufen brachte. Nach fast einem Jahren lag es endlich vor und war nun überprüfbar. Stefans Frau Sabrina fand einen Gerichtsmediziner, der nicht mehr um sein Leben fürchtet und sich wagt, der selbstherrlichen Münchner Koryphäe und seinem süddeutschen Clan auf die Finger zu klopfen. Wenigstens dem Vater der kleinen Laura sollte erspart bleiben, für Jahre im Loch zu verfaulen. Professor Brinkmanns hieb- und stichfestes Gutachten sowie seine Reputation überzeugten sogar das Deggendorfer Landgericht.

Deggendorfer Schwurgericht
Das Deggendorfer Schwurgericht

Gerichtssäle sind überall auf der Welt ein Ort des Schreckens. Doch die darin wirkenden Juristen verfügen über Gestaltungsmöglichkeiten. Hatten Zuschauer und Presse anfangs noch befürchtet, im Januar 2005 im niederbayerischen Deggendorf `mal wieder einer Justizposse beiwohnen zu müssen, so sah man sich schon bei der ersten Frage des Vorsitzenden Richters, dem Stellvertreter des Präsidenten des Deggendorfer Landgerichts, eines Besseren belehrt. Dr. Anton Nachreiner will schon mit seiner ersten Frage an alle Prozessbeteiligten, Presse wie Zuschauer, wissen, was es mit dem Auszug der medizinischen Daten des Kinderarztes Dr. Volker Bekelaer auf sich hat. Nach diesem ist die kleine Laura am Tag der Geburt mit einer Achtfachimpfung auf dieser Welt begrüßt worden. Natürlich spekulierte der Vorsitzende öffentlich nicht weiter über diese Impfung als mögliche Todesursache des Säuglings. Doch es ist deutlich zu merken, dass er und seine beisitzenden Richter längst die Möglichkeit erwogen haben, in diesem Prozeß nur die Erfüllungsgehilfen der Pharmazeutischen Industrie zu sein. Vielleicht bewegt sich das hohe Gericht in der Deggendorfer Schickeria, vielleicht hatte ihm dort jemand zugetragen, dass der Kinderarzt Dr. Bekelaer nach dem Tod der kleinen Laura sofort den Münchner Lobbyisten der Pharmaindustrie informiert, dieser der Staatsanwaltschaft telefonisch den Hinweis auf mögliche Gewalteinwirkung gegeben hat. Diese These könnte erklären, warum die Deggendorfer Staatsanwaltschaft trotz der Diagnosen des Notarztes, Kinderarztes und Krankenhausarztes auf plötzlichen Kindstod den Verdacht auf Gewalteinwirkung eingeimpft bekam und in München um ein dementsprechendes Gutachten der Gerichtsmedizin bat.

Der Kinderarzt als Zeuge tut ob der Frage des Vorsitzenden Richters nach dem Auszug der medizinischen Daten erstaunt. Dann aber hat er schnell eine Erklärung parat: dieser Eintrag auf eine Achtfachimpfung am Tag der Geburt sei nur eine formelle Kopfzeile seiner Datenaufzeichnungen. Bei jedem, der sich in seiner Praxis behandeln ließe, würde diese Kopfzeile mit der imaginäre Impfung angelegt werden. Selbst bei einem Sechzigjährigen, fügt der Kinderarzt – ohne sichtbare Zeichen von Scham - hinzu. Der Zeuge wurde aus gutem Grund nicht vereidigt.

Da auch alle anderen Prozessbeteiligten das Thema Impfen und Impfstudien der Pharmazeutischen Industrie tabuisieren, beschließt Richter Dr. Nachreiner, dieses heiße Thema ebenfalls schnell zu den Akten zu legen. Schließlich, so kann er sich auf die Strafprozessordnung berufen, hat er keine neuen Untersuchungen zu führen, sondern hier und jetzt durch die Hilfe der beiden Gerichtsmediziner herauszufinden, welchem Gutachten er glauben soll und ob der Angeklagte sein Kind erstickt hat. Ob das Impfen zum Tod der kleinen Laura führte, hat bislang niemand für nötig befunden zu untersuchen. Elf Monate nach dem Tod der kleinen Laura hatte der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Walch im Zwieseler Lokalteil der Passauer Neuen Presse per Leserbrief kundgetan: „Kein einziger Gutachter sieht nur den geringsten Anhaltspunkt für einen Impfschaden. Es wird lediglich diskutiert, ob das Kind gewaltsam erstickt ... worden ist.“

Nach dieser Parole hüteten sich seine Untergebenen von der Staatsanwaltschaft, einen dementsprechenden Auftrag zu erteilen oder Beweisanträge zu stellen. Sie weigerten sich sogar trotz einiger ernstzunehmender Hinweise beharrlich, zumindest ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Schon im Vorfeld schmetterten sie die Strafanzeige der Mutter gegen den Kinderarzt ab.

Nur so ist es erklärbar, dass der Staatsanwalt selbst trotz dem zweistündigen Vortrag von Professor Brinkmann auf eine Verurteilung des Angeklagten drängt und sieben Jahre Haft fordert. Zweifel kommen weder ihm noch seinem Vorgesetzten Helmut Walch. Jetzt geht es nicht mehr um den eventuellen Tod durch Impfungen von Säuglingen, sondern um die Reputation der Münchner Gerichtsmedizin. Bliebe sie auf der Strecke, entstünde sogar immenser politischer und wirtschaftlicher Schaden für Deutschland. Die türkische Öffentlichkeit müßte in Zukunft nie mehr das Ergebnis einer gerichtsmedizinischer Untersuchung aus Deutschland schlucken. Eine schwangere Gastarbeiterin war nach dem Besuch bei der Münchener Kinderärztin von drei deutschen Rowdies erschreckt und anschließend zusammengeschlagen worden. Dabei verlor sie ihr Kind. Die gesamte türkische Presse brodelte und beklagt die ausländerfeindlichen Verhältnisse in Deutschland. Zwei Tage später ließ das Münchner Institut für Rechtsmedizin - entgegen der eindeutigen Erklärung der Kinderärztin - offiziell verlautbaren, die Schwangere habe das Kind schon tagelang tot im Bauch getragen.

Staatsanwalt, Penning, Brinkmann
Von links nach rechts: Staatsanwalt, Penning, Brinkmann

Für die Deggendorfer Staatsanwaltschaft hätte sich durchaus eine Möglichkeit ergeben, ohne Gesichtsverlust aus ihrem selbstverschuldeten Dilemma herauszufinden. Professor Wolfgang Eisenmenger hatte nämlich im Vorfeld der Gerichtsverhandlung in der Zeitschrift „Focus“ zu Lauras Untersuchung eingestanden: „Wir haben Fehler gemacht. Es ist mir peinlich.“ Als Zeuge oder Gutachter hätte Professor Eisenmenger dem Deggendorfer Gericht diese Fehler präzisieren und damit der Staatsanwaltschaft den Wink geben können, endlich die Akten zuzuklappen. Doch Professor Eisenmenger lässt seinen Stellvertreter Penning die Suppe auslöffeln. Eisenmenger hat Besseres zu tun, als in Deggendorf peinliche Fragen beantworten zu müssen. In Augsburg steht `mal wieder ein Schauspieler vor Gericht, der seinen Steuerberater nicht umgebracht hat. Zu diesem muß er sich auf die Bühne stellen. Diesem Komödianten kann er in die Augen schauen und muß eine von ihm zerstörte junge Familie nicht um Verzeihung bitten. Es ist mehr als fraglich, ob Eisenmenger mit seinem Eingeständnis, es sei ihm peinlich, das von ihm verursachte Leid gemeint hat. Niemand weiß, wie viele Menschen durch seine Gutachten unschuldig hinter Gittern schmachten, von Versicherungsgesellschaften ruiniert, bei Erbschaftsangelegenheiten übers Ohr gehauen wurden. Unsere Gerichte verlassen sich bei ihren Entscheidungen nicht nur bei Mord, Selbstmord und Totschlag auf die Gerichtsmedizin, sondern neben Arbeitsunfällen ganz besonders in unzähligen Klagen wegen Alkohol am Steuer. Nicht auszumalen, welche Einflussmöglichkeiten ein parteipolitisch ambitionierter Direktor der Gerichtsmedizin hätte, wenn ihm ein – wie in Bayern nicht unüblich – betrunkener Politiker in die Hände fiele.

Professor Eisenmenger ist es nicht unangenehm, eine junge Familie nach dem plötzlichen Kindstod noch tiefer ins Unglück gestürzt zu haben, sondern daß er dabei erwischt wurde. Nicht der Fehler ist peinlich, sondern dass ihm endlich jemand auf die Schliche gekommen ist. Deshalb gießt er dem Staatsanwalt im selben Artikel jede Menge Benzin ins Feuer: „Mir ist lieber, der Fall wird nicht geklärt, als dass ein Unschuldiger sitzt.“

Doch der Tod der kleinen Laura ist zumindest für dieses Schwurgericht geklärt. Sie starb nach Brinkmanns feingeweblichen Untersuchungen an den Folgen eines Herz-Kreislauf-Versagens durch einen Infekt der oberen und unteren Atemwege und der bakteriellen Superinfektion anderer Organe. Der durch die Münchner Kollegen festgestellte Tod des Kindes durch gewaltsames äußeres Ersticken vom Vater sei schlichtweg unzutreffend.

Im Grunde weiß darum auch Staatsanwalt Josef Scheichenzuber, lässt sich jedoch als echter Rechthaberer nicht vom Vorsitzenden ins Gewissen reden. Die Atmosphäre der Gerichtsverhandlung wird plötzlich absurd. Sind wir im Komödienstadel oder immer noch im weißblauen Landgericht? Dem Staatsanwalt wird vom Landgericht in einer öffentlichen Verhandlung vorgeworfen, mit seinen Beweisanträgen rücksichtslos den Prozess zu verschleppen. Ein seltenes und deshalb besonders erheiterndes Erlebnis. Auch die Drohung von Richter Dr. Anton Nachreiner, der Öffentlichkeit von der Staatsanwaltschaft Dinge mitzuteilen, die niemand für möglich hält, fruchtet nicht bei diesem sturen Niederbayern. Ziemlich barsch lässt sich schließlich der leitende Staatsanwalt vom wütenden Richter ins Beratungszimmer bitten. Leider dringt nichts durch die dicken Türen. Obwohl die Gerichtsverhandlung nicht unterbrochen wurde, dürfen Stefans Verteidiger, Albert Lohmeier und Johann Schwenn, nicht an dieser „Beratung“ teilnehmen. Dafür aber der Oberstaatsanwalt Anton Walch. Währenddessen bewacht sein Untergebener Scheichenzuber wie Zerberus die Tür von außen. Doch die Ankläger bleiben stur. Jetzt endlich soll Professor Eisenmenger als Zeuge geladen werden. Die Staatsanwälte sind betriebsblind Sie ahnen nicht einmal, dass dann das Fiasko perfekt werden wird. Und zum Beweis dafür, dass Stefan im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und gleichzeitig in der Lage ist, sein Kind umzubringen, soll das psychologische Gutachten, das während der Untersuchungshaft erstellt worden war, durch seinen Verfasser erläutert werde.

Dem Richter reicht es jetzt. Sein Blutdruck steigt gefährlich hoch. Doch weder der Angeklagte, geschweige denn seine Verteidiger, oder gar das fassungslose Publikum sind nun seinem Zorn ausgesetzt. Seitdem Professor Penning hintenrum auch noch versucht hatte, wie ein albanischer Hütchenspieler ein weiteres Gutachten seiner Münchner Kollegen als Beweismittel über den Kopf des Gerichtsvorsitzenden hinweg in die Verhandlung einzubringen, ist es vorbei mit dem königlich bayerischen Schwurgericht. Den Richter interessiert erst einmal nicht, wer dieses weitere Gutachten in Auftrag gegeben hat und wer es aus welcher Kasse bezahlen soll, sondern was denn die Preußen (in Karlsruhe) von uns in Bayern denken sollen? In Deggendorf steht mit einem mal nicht nur das Ansehen der Gerichtsmedizin auf dem Spiel, sondern die deutsche Rechtssicherheit im Jahr 2005 droht auf der Strecke zu bleiben.

Trotzdem stellt Staatsanwalt Scheichenzuber störrisch seine beiden Beweisanträge. Seine Begründung beginnt er in aller Öffentlichkeit tatsächlich mit dem alten Sponti-Spruch: „Du hast keine Chance, aber nutze sie.“ Wie weit sind bayerische Juristen eigentlich gekommen, dass sie bei einer Anklage wegen Totschlags die alten Durchhalteparole der Spassguerilla für sich in Anspruch nehmen?

Nun macht das Gericht wirklich kurzen Prozess. Es lehnt die Beweisanträge der verbohrten Staatsanwaltschaft offiziell ab und spricht im Namen des Volkes den Angeklagten endlich frei. Das Gericht fand weder im Fußballspiel noch sonst wo ein überzeugendes Tatmtotiv. Die von der Münchner Gerichtsmedizin unterstellte Gewalteinwirkung konnte letztlich nicht bewiesen werden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Für den Fall, dass die angekündigte Revision der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe Erfolgt haben sollte, kündigt der Vorsitzende Richter zum Erstaunen aller an: „Wenn mein Urteil aufgehoben werden sollte, dann kann ich der Münchner Rechtsmedizin nicht mehr helfen. Dann melde ich mich als Zeuge und sage aus, was mir Professor Eisenmenger persönlich zu diesem Fall gesagt hat.“

Unter diesen Umständen möchte man hoffen, dass der Revision stattgegeben und dieser Prozeß noch einmal aufgerollt wird. Doch die Umstände sind niemanden, geschweige denn einer braven Familie im Bayerischen Wald weitere Jahre lang zuzumuten. Und niemand weiß genau, welche Kräfte in dieser Zeit im Hintergrund wirken. Nicht das Recht hat in Deggendorf gesiegt, sondern die Pharmazeutische Industrie. Die dramatische Auseinandersetzung zwischen den Koryphäen der deutschen Gerichtsmedizin ist ein Nebenkriegsschauplatz, der plötzliche Kindstod der kleinen Laura auch nur eine These. Die Beantwortung der Frage nach dem Tod durch Impfen wurde erfolgreich umschifft: „Das sind Spekulationen. Außerdem ist das nicht Gegenstand des Verfahrens, weil in den Gutachten von Impfschäden nicht die Rede ist“, äußerte sich Oberstaatsanwalt Walch im Vorfeld. Klar, auch die Gerichtsmedizin wird sich hüten, danach zu suchen.

Anständig wäre gewesen, wenn zum Freispruch für Stefan auch eine Bitte um Entschuldigung für das zweijährige Leid seiner Familie gehört hätte sowie das Versprechen des Richters, den durch die Justiz verursachten Schaden mit allen staatlichen Möglichkeiten wiedergutmachen zu wollen. Statt dessen beabsichtigt das Gericht, ihm bei Rechtskraft des Urteils für die erlittene Haft von 256 Tagen eine Entschädigung in Höhe von 10,- Euro pro Tag zu zahlen. Natürlich erst nach Abzug der Haftkosten und der an seine Frau in dieser Zeit geleisteten Sozialhilfe.

Doch von einem deutschen Gericht Anstand zu erhoffen, ist zuviel erwartet. Statt sich mit dem Freisprechen zu begnügen, entpuppt sich der Vorsitzende Richter Dr. Anton Nachreiner als gnadenloser Jurist und tritt in der Urteilsbegründung auf den eh schon am Boden Liegenden: Das Gericht könne den Angeklagten nicht uneingeschränkt freisprechen, da „gewisse Zweifel bleiben“, behauptet er in öffentlichen Verhandlung. Deutlich ist damit sein Bedauern zu vernehmen, dass ihm der Angeklagte Stefan Herzog noch einmal von der Schippe gesprungen ist. Die Lokalpresse berichtet natürlich prompt über das Gerichtsurteil: „Einen Persilschein kann das Gericht nicht ausstellen.“ Trotz Freispruch bleibt Stefan somit für den Rest seines Lebens gebrandmarkt. Den Tod seiner Tochter kann er vielleicht im Laufe der Zeit verdrängen, der Meinung seiner niederbayerischen Mitmenschen aber auf Dauer nicht ausweichen.

Armin Witt

München, am 7. Februar 2005 

Briefwechsel

Kontakt: arminwitt@t-online.de

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